
Als Vollstreckungsinterne Rechtsbehelfe werden die Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht bezeichnet, die sich nur gegen die Vollstreckungen wenden (§§ 766, 793, § 71 GBO, § 11 RPflG. Dem gegenüber stehen die Rechtsbehelfe, mit denen auch materielle Einwendungen gegen den vollstreckten Titel geltend gemacht werden können (§§ 767, 771, 8...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/vollstreckungsinterne.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.